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AGB

Tätigkeit von B&M
B&M ist ein Unternehmen, das auf die professionelle Verwaltung von Kfz-Fuhrparks des Kunden ausgerichtet ist. Soweit B&M als Vermittler von Geschäften auftritt, gelten die Geschäftsbedingung jenes Unternehmens, welches Vertragspartner des Kunden ist.

Geltungsbereich und Angebot
Für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich gegenüber dem Kunden diese nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn bei deren Abschluss nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, B&M hätte schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Gegenbestätigungen des Kunden unter dem Hinweis auf dessen Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Annahme der von B&M erbrachten Leistungen hat die schlüssige Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Inhalt.

Fuhrparkkarte
Sollte der Kunde im Besitz einer B&M-Fuhrparkkarte (gilt auch für B&M-Servicekarte) sein, ist der Kunde zum bargeldlosen Bezug von Lieferungen und Leistungen am vertragsgegenständlichen Kfz berechtigt. Mit Übergabe der B&M-Fuhrparkkarte gilt der jeweilige Benutzer des vertragsgegenständlichen Kfz als vom Kunden ermächtigt und bevollmächtigt, die B&M-Fuhrparkkarte zu nutzen. Sämtliche Aufträge werden vom Kunden an autorisierte B&M Vertragsunternehmen im Namen des Kunden bzw. von B&M erteilt. Dies geschieht durch Vorweisen der B&M-Fuhrparkkarte. Die Abwicklung ist jeweils exakt nach dem auf der Fuhrparkkarte vermerkten Ablauf einzuhalten, andernfalls kann B&M die Zahlung der Rechnung nicht gewährleisten. Ein etwaiger Verlust der Karte ist B&M unverzüglich bekannt zu geben. Diese Bekanntgabe hat schriftlich zu erfolgen. B&M ist verpflichtet, die Fuhrparkkarte daraufhin unverzüglich sperren zu lassen und dem Kunden auf dessen Kosten eine neue Karte auszustellen. Der Kunde haftet B&M für jede missbräuchliche Verwendung der Fuhrparkkarte. Nach Eingang der schriftlichen Verlustmeldung bei B&M haftet der Kunde nicht mehr für eventuelle Schäden aus einer verlorenen Fuhrparkkarte. Für die Neuausstellung der Fuhrparkkarte verrechnet B&M eine Bearbeitungsgebühr. Bei Beendigung der Zusammenarbeit des Kunden mit B&M ist die Fuhrparkkarte auf Gefahr und Kosten des Kunden unverzüglich und unaufgefordert an B&M zurückzustellen.

Zahlungsbedingungen und Preise
Grundsätzlich gelten die auf der B&M-Rechnung an den Kunden vermerkten Zahlungsbedingungen. B&M ist berechtigt, sämtliche Forderungen gegenüber den Kunden mittels Lastschriftverfahren einzuziehen. Sollte der Einzug im Lastschriftverfahren nicht möglich sein, so ist B&M berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,- zuzüglich USt und allfälliger Bankspesen zu verrechnen. Für den Fall, dass der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber B&M in Verzug gerät, gelten 1,5 % Verzugszinsen pro Monat als vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hievon unberührt. Der Kunde kann gegen Ansprüche der B&M nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder seitens B&M schriftlich anerkannt ist. B&M ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und setzt den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung in Kenntnis. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist B&M berechtigt, die Zahlung des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld anzurechnen. Im Falle der Säumnis der Zahlung verpflichtet sich der Kunde sämtliche Mahn- und Betreibungskosten gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu vergüten. Die Preise gelten, wenn nicht anders angegeben, ab Werk bzw. ab Sitz bzw. Verkaufstelle des jeweiligen Lieferanten netto (ohne Umsatzsteuer) ohne jeden Abzug. Verpackungs- und Transportkosten, Zoll- und Versicherungsgebühren sowie jedwede Art sonstiger Manipulationsgebühren u.ä. werden gesondert in Rechnung gestellt. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Zu allen Preisen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Lieferungen und Leistungen
Die Lieferungen/Leistungen werden entweder durch B&M selbst oder durch seine Vertragsunternehmen ausgeführt. Der Beginn der von B&M angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller relevanten Fragen voraus. Verzögert sich eine Lieferung, weil erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht erbracht wurden oder ist B&M aus anderen Gründen unverschuldet behindert, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unvollständige, unrichtige oder nachträglich geänderte Angaben des Kunden bzw. von diesem zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von B&M nicht zu vertreten und gelten nicht als Verzug. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde selbst. Bei unvorhersehbaren Hindernissen, auf die B&M bzw. unsere Lieferanten keinen Einfluss haben, wie z.B. Streik, Unfälle, Umweltkatastrophen usw., verlängern sich die Fristen automatisch um eine angemessene Zeitspanne. Im Falle eines durch B&M verschuldeten Lieferverzuges ist B&M eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde insoweit vom Auftrag zurücktreten, sofern der Liefergegenstand nicht bis zum Ablauf der Frist versandbereit gemeldet oder ausgeliefert ist. Der Kunde hat Mahnungen und Fristsetzungen schriftlich zu erteilen. Lieferfristen u. -pflichten ruhen, solange der Kunde mit der Annahme oder sonstigen Verpflichtungen in Verzug ist oder sein von B&M gewährtes Kreditlimit überschritten hat. Die Rechte von B&M aus dem Verzug des Kunden werden dadurch nicht berührt. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist B&M berechtigt, den B&M entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist ist aufgehoben, wenn die Bestellung geändert wird.

Eigentumsvorbehalt, Weitergabe
B&M behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher B&M aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltungsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Kunde darf den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat der Kunde auf das Eigentumsrecht von B&M ausdrücklich hinzuweisen und B&M unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde haftet jedenfalls für den B&M entstandenen Forderungsausfall.

Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seiner gem. §377 HGB gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Wenn nichts anderes vereinbart ist, leistet B&M Gewähr zunächst nur in der Weise, dass B&M wahlweise Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt ist. Im Falle der Mängelbeseitigung ist B&M verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. B&M behält sich das Recht vor, zu diesem Zweck den Liefergegenstand nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort zu transportieren. Ist die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht möglich oder verzögert sich diese aus Gründen, die B&M zu vertreten habt, über eine angemessene Frist hinaus, oder schlägt sie in sonstiger Weise fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen. Die Gewährleistungspflicht von B&M entfällt, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung an B&M und Setzung einer Frist zur Verbesserung, Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen durchführt oder durch Dritte durchführen lässt. B&M leistet Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von B&M für sämtliche Ansprüche des Kunden ist unabhängig vom Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, begrenzt mit Höhe des Jahresverwaltungsentgeltes, jedoch niemals mehr als EUR 25.000,-. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt B&M in keinem Fall eine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber, mittelbare Schäden und Folgeschäden, Zinsverluste sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten. Soweit die Haftung von B&M ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Datenschutz
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine Daten automationsunterstützt verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Die B&M vom Kunden unterbreiteten Informationen werden vertraulich behandelt.

Schlussbedingungen

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Ebenso wenig kommen die Verweisbestimmungen des internationalen Privatrechts zur Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern ist Wien. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen der Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt sinngemäß, wenn unbeabsichtigte Lücken vorhanden sind.

agb